Auch wenn für ausländische Immobilienkäufer in Frankreich keine Einschränkungen existieren, gilt es auf dem Weg zur Traumimmobilie einige Aspekte zu beachten. Wir zeigen Ihnen gerne, wie der Kauf einer Immobilie in Frankreich abläuft und welche Punkte sich vom deutschen Immobilienmarkt unterscheiden.
Haben Sie Ihre Anforderungen an die Immobilie eingegrenzt, können Sie mit der Suche beginnen. Schnell stoßen Sie dabei als Laie jedoch an Ihre Grenzen, besonders wenn Sie mit der Sprache und dem regionalen Markt weniger vertraut sind. In dieser Situation hilft Ihnen ein Makler weiter, der Sie begleitet und anfallende Aufgaben übernimmt.
Da der Beruf des Maklers in Frankreich stärker reglementiert ist als in Deutschland, können Sie sich sicher sein, dass Sie mit uns von der Deutsch Französischen Immobilienberatung einen kompetenten Partner an Ihrer Seite haben. Die Carte Professionelle, ein Gewerbeschein, ist die Voraussetzung, um als Makler in Frankreich tätig zu werden. Sie erfordert unter anderem langjährige Erfahrung, Qualifikationen und eine Berufshaftpflichtversicherung und muss regelmäßig erneuert werden.
Haben Sie eine Immobilie gefunden, die zur Ihren Vorstellungen passt, folgt im nächsten Schritt der in Frankreich übliche Vorvertrag. Dafür sind zwei Formen bekannt:
Der promesse de vente wirkt nur einseitig und findet daher weniger Gebrauch. Üblicher ist der compromis de vente, bei dem sich Käufer und Verkäufer binden. Der Verkäufer erklärt mit diesem Vertrag, die Immobilie über einen vereinbarten Zeitraum hinweg niemandem anzubieten oder zu verkaufen. Als Käufer zahlen Sie im Gegenzug eine Reservierungsgebühr in Höhe von 10 % des Kaufpreises, die beim Kauf verrechnet wird. Ein zehntägiges Widerrufsrecht räumt Ihnen eine letzte Bedenkzeit ein. Innerhalb dieser Frist muss der Vertrag beim Finanzamt angemeldet werden.
Bestandteil des Vorvertrags sind unter anderem folgende Angaben und Dokumente, die für Transparenz und Sicherheit beider Parteien sorgen:
Der Hauptvertrag wird meist zwei bis drei Monate nach dem Vorvertrag unterzeichnet und macht Sie als Käufer zum Eigentümer der Immobilie. Aufgesetzt wird der Vertrag vom Notar. Dazu benötigte Dokumente sind unter anderem die Hypothekenurkunde vom Käufer, Geburtsurkunden und Eheverträge. Der Kaufpreis sollte zu diesem Zeitpunkt auf dem Treuhandkonto des Notars eingegangen sein.
Haben Sie weitere Fragen zum Ablauf des Immobilienkaufs in Frankreich und wünschen sich eine individuelle Beratung? Wir unterstützen Sie beim Kauf in der Grenzregion und freuen uns auf Ihre Anfrage.